Notorischer Volksverhetzer muss in den Knast

Sein Auftritt bei der Verhandlung gegen Vagantenbischof Richard Williamson hat Folgen: Der passionierte Judenhasser Gerd Walther muss für sechs Monate ins Gefängnis. Die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg wurde vom OLG Nürnberg verworfen.

 
Vereinter Kampf fürs straffreie Holocaustleugnen: Wolfram Nahrath und Gerd Walther (v.l.). © Archiv/ as

Der Holocaustleugner Gerd Walther ist nun auch vor dem Oberlandesgericht Nürnberg abgeblitzt. Die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom Oktober 2013 sei verworfen worden, so Gerichtssprecher Dr. Michael Hammer heute gegenüber unserer Redaktion. Damit muss der mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann nun eine sechsmonatige Haftstrafe antreten.

Am Rande einer Gerichtsverhandlung gegen Ex-Piusbruder Richard Williamson im August 2010 in Regensburg hatte der 67jährige mehreren Fernsehsendern in die Kameras gebrüllt:

„Die Gerichte haben doch bei den Auschwitzprozessen Beweisnotstand. Es gibt vor keinem Gericht der Welt einen forensischen Beweis für die Offenkundigkeit des Holocaust.“

Vom Amtsgericht Regensburg war der Rentner zunächst wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sowohl Walther wie auch die Staatsanwaltschaft gingen seinerzeit in Berufung. Dafür engagierte Walther den bekannten Szeneanwalt Wolfram Nahrath – NPD-Mitglied, letzter Vorsitzender der zwischenzeitlich verbotenen Wiking-Jugend und eng verbunden mit den NS-Apologeten des „Freundeskreises Ulrich von Hutten“.

Strafverschärfung mit dem Szeneanwalt

Während zweier Verhandlungstage im Oktober 2013 verbreiteten Walther und sein Anwalt zwar reichlich Propaganda, das Landgericht Regensburg ließ sich davon allerdings nicht überzeugen. Anstatt einer Bewährungsstrafe verhängte die Vorsitzende Richterin Elke Escher eine sechsmonatige Haftstrafe.

Der Angeklagte sei bereits mehrfach einschlägig vorbestraft und völlig unbelehrbar, so die Begründung. „Mein persönlicher Eindruck ist: Der Angeklagte wird immer so weiter machen. Für ihn ist das Bestreiten des Holocausts zum wesentlichen Lebensinhalt geworden“, so Escher. Zudem sei er zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung gestanden.

Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat das Oberlandesgericht am 13. Februar verworfen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog regensburg-digital.de. Wir danken für die Bereitstellung des Beitrages.

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